Ab dem 01.01.2012 besteht die Möglichkeit für Hauseigentümer im Stadtgebiet Geilenkirchen, die auf Ihrem Grundstück angefallenen Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter abzurufen und die erfolgten Verwiegungen einzusehen.
Hierzu werden Sie nach Aufruf der Internetseite der Stadt Geilenkirchen über den Pfad www.geilenkirchen.de/rathaus/abfallkalender/abfallbanking auf eine Eingabemaskie geführt. (Zur Zeit ist diese Eingabemaske noch nicht aktiviert!)
Durch Eingabe Ihres Aktenzeichens (EW-Nummer) und Ihres Kassenzeichens (finden Sie beides auf dem Grundbesitzabgabenbescheid) können Sie sämtliche Leerungen einsehen. Den Zeitraum der ausgegebenen Daten bestimmen Sie durch die Angabe eines Anfangsdatums und eines Endedatums.
Eine Abfrage ist jedoch frühestens 14 Tage nach erfolgter Behälterleerung möglich.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Einzig der endgültige Gebührenbescheid ist verbindlich.
Anmeldung zur Sperrgutabfuhr
Zur bewährten Form der Sperrgutanmeldung mittels beiliegender Sperrgutkarte, besteht ab 01.01.2012 zusätzlich die Möglichkeit, einen Abholtermin für die Sperrgutabfuhr mittels Internet anzumelden. Hierzu werden Sie ebenfalls nach Aufruf der Internetseite der Stadt Geilenkirchen über den Pfad www.geilenkirchen.de/rathaus/abfallkalender/sperrgutanmeldung auf eine Eingabemaske geführt (diese ist z.Z. noch nicht aktiviert!)
Durch Ausfüllen und Absenden der Angaben haben Sie Ihre Sperrgutabfuhr bequem von zu Hause angemeldet!