Mit den winterlichen Verhältnissen auf den Straßen in Aachen und der Städteregion arbeitet die ASEAG ab sofort nach ihrem Winterkonzept, denn aufgrund von Schnee und Glätte kommt es auf einigen Strecken zu Beeinträchtigungen im Linienverkehr.
Für die sichere Fahrt auch bei Eis und Schnee setzt die ASEAG bei ihrer Flotte auf Reifen, die für den ganzjährigen Betrieb in unserer Region geeignet sind. Regelmäßige Kontrollen gewährleisten zudem, dass die Reifen gerade im Winter über Profiltiefen verfügen, die über dem empfohlenen Mindestmaß von vier Millimetern liegen. „Wir orientieren uns dabei an einer Empfehlung des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie. Dieser hat eine Liste adäquater Reifen für verschiedene Wetterszenarien veröffentlicht“, so Uwe Ratz, Leiter der ASEAG-Werkstatt.
Wenn dann doch einmal ein Bus nicht weiterfahren kann, wird alles getan, damit der Linienverkehr schnellstmöglich wieder rollt. Ein eigener Schneemittelräumdienst ist im Einsatz, mobile Funkwagen der ASEAG sind unterwegs, fahren die Linienstrecken ab, werten die Straßenverhältnisse aus, geben notwendige Streckenumleitungen bekannt und streuen bestimmte Strecken ab.
Unabhängig von der Art der Bereifung gibt es jedoch so extreme Witterungsbedingungen, die ein sicheres Fahren auf den Straßen mitunter unmöglich machen. „In solchen Situationen muss auch mit den besten Reifen die Fahrt unterbrochen werden, um niemanden zu gefährden“, betont Hermann Paetz, Centerleiter Verkehr bei der ASEAG.
In der Leitstelle der ASEAG, die rund um die Uhr besetzt ist, laufen alle Fäden zusammen. Die Mitarbeiter stehen in direktem Kontakt zur Feuerwehr und zu den einzelnen Kommunen und geben notwendige Informationen unmittelbar an den Fahrdienst und die Kunden weiter.
Dafür, dass die Haltestellen und Gehsteige von Schnee und Eis befreit sind, sind die jeweiligen Grundstückseigentümer zuständig – so sieht es die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der jeweiligen Kommune vor. Der Haltestellenbereich muss so gut geräumt sein, dass man gefahrlos den Bus erreicht und sicher Ein- und Aussteigen kann. Diese Regelung gilt auch an allen für den Fußgängerverkehr eingerichteten Fußgängerüberwegen – zum Beispiel an Ampeln, Zebrastreifen und Bordsteinabsenkungen.
Quelle: ASEAG