Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. informiert über den Ablauf der Förderung:
• Der Einbau des Partikelfiltersystems muss zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 erfolgen.
• Lassen Sie sich eine Abnahmebescheinigung durch eine Fachwerkstatt oder einen Kfz-Sachverständigen ausstellen.
• Bei der zuständigen Zulassungsstelle lassen Sie den Einbau mit dem Datum der Nachrüstung in die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) eintragen.
• Laden Sie den Online-Antrag von der Homepage des BAFA (
www.bafa.de) her unter. Dann ausfüllen, unterschreiben und mit einer Kopie der ergänzten Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) per Post an das BAFA schicken.
• Wenn alles in Ordnung ist, werden 330 Euro Förderzuschuss direkt auf das ange gebene Konto überwiesen.
Förderfähig ist nach Angaben des Bundesamtes die Nachrüstung von dieselgetriebenen Pkw mit einer ersten Zulassung vor dem 1. Januar 2007. Auch leichte Nutzfahrzeuge und Wohnwagen bis 3,5 Tonnen (Fahrzeugklasse M1) mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009 sind förderberechtigt.
Quelle: lifePR / Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.