Für Bäume gilt die Schonzeit ebenfalls, jedoch nur außerhalb der Gärten und des Waldes. Ein schonender Formschnitt ist auch in dieser Zeit erlaubt. Hierbei darf aber nur der jährliche Zuwachs weggeschnitten werden. Vorher ist es wichtig, einen Blick in die Hecke zu werfen, betont das Umweltamt. Entdeckt man dort ein Nest, dann soll der Formschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Alternativ kann man auch diesen Teilbereich der Hecke beim Schneiden stehen lassen. Wer dennoch radikal schneidet, riskiert ein hohes Bußgeld.
Die Schonzeit soll nicht nur Vögel schützen. Auch Igel schlafen gerne unter Hecken und Sträuchern oder nutzen sie als Versteck. Kleine Eidechsen, Frösche und viele Insekten leben zudem in Hecken und Sträuchern. Daher endet die Schonzeit erst Ende September.
Bei Fragen helfen die Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde im Umweltamt der StädteRegion weiter. Für Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen ist das Harald Thyssen (Tel.: 0241-51982180), Bürger aus Eschweiler, Stolberg und Roetgen berät Hubert Pawelka-Weiß (Tel.: 0241-51982634) und für Simmerath und Monschau ist Andrea Petermann die Ansprechpartnerin (Tel.: 0241-51982684).
Quelle: Pressestelle der StädteRegion Aachen